Karl Martin Wiesbaden, im Juli 1999

 

 

 

"Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein"

(5. Mose 15,4)

Die Kampagne "Erlaßjahr 2000" und die Idee der sozialen Gerechtigkeit

 

 

Ziel der Kampagne "Erlaßjahr 2000" ist ein weitreichender Schuldenerlaß für die armen Länder der Welt und eine Neugestaltung der internationalen Finanzbeziehungen (internationales Insolvenzrecht). Seit dem Start im September 1997 haben sich in Deutschland rund 1500 Gruppen, Organisationen und Kirchengemeinden der Kampagne angeschlossen. International ist "Jubilee 2000" (so die englischsprachige Bezeichnung) in rund 50 Staaten aktiv - eine der größten Bürgerinitiativen, die es momentan gibt.

Die Idee eines Erlaßjahres stammt aus dem Judentum. Das "Bundesbuch" aus der Zeit nach Israels Landnahme (2. Mose 21-23) stellt neben den Sieben-Tage-Rhythmus mit dem abschließenden Sabbat den Sieben-Jahres-Rhythmus. Alle sieben Jahre soll ein "Sabbatjahr" begangen werden (2. Mose 23,10 ff.). Im alten Israel war das "Sabbatjahr" ein Brachjahr für die Landwirtschaft. In späteren Zeiten erweiterte sich mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft die Bedeutung des "Sabbatjahres". Es wurde im "Deuteronomium" aus dem 7. Jahrhundert v. Chr. (5. Mose 12-26) mit einem allgemeinen Schuldenerlaß verbunden (5. Mose 15,1 ff.).

Eine dritte Stufe der theologischen Entwicklung wird im "Heiligkeitsgesetz" aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. (3. Mose 17-26) erreicht. Der Sieben-Jahres-Rhythmus wird durch einen Sieben-mal sieben-Jahres-Rhythmus ergänzt. Im 50. Jahr, das jeweils auf die 7x7=49 Jahre folgt, soll eine "Freilassung" im Land ausgerufen werden; jeder soll "wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen. Als Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im Weinberg nicht lesen; denn das Erlaßjahr soll euch heilig sein" (3. Mose 25,10 ff.).

In den Texten aus dem Pentateuch werden bestimmte Ideen von sozialer Gerechtigkeit sichtbar werden. Die sozialen Forderungen gehen sehr viel weiter, als wir es aus unserem politischen und sozialen Alltag gewohnt sind. Soziale Gerechtigkeit wird nicht als eine Fortschrittsidee behandelt, die moderne Menschen in einem späteren Stadium der geschichtlichen Entwicklung erfunden hätten, um sich ihr in einer gesellschaftlichen Kollektivanstrengung anzunähern. Vielmehr wird davon ausgegangen, daß soziale Gerechtigkeit der ursprüngliche, selbstverständliche Zustand gesellschaftlicher Verfaßtheit ist. Bei Gerechtigkeitsdefiziten ist es bereits der Mensch, der Elemente seiner natürlichen Verfaßheit vernachlässigt oder zerstört hat.

Für den Umgang mit den Texten zu Sabbatjahr und Erlaßjahr muß eine hermeneutische Frage geklärt werden, nämlich wie im Jahres-Rhythmus das Verhältnis zwischen den beginnenden sechs Zeiteinheiten und der abschließenden siebenten bzw. fünfzigsten Zeiteinheit zu bestimmen ist. Beschreiben die sechs Zeiteinheiten den Normalzustand, sodaß die siebente Zeiteinheit nur eine Ausnahme ist, oder enthält die siebente Zeiteinheit die Regelnorm, aus der sich Ziel und Maßstab für den Begriff der sozialen Gerechtigkeit ergibt? Das Arbeiten in den sechs Zeiteinheiten hat den Sinn, den ursprünglichen Zustand in der siebenten Zeiteinheit zu ermöglichen bzw. wiederherzustellen. Mit den Aussagen zu der siebenten Zeiteinheit werden die für alle Zeit geltenden Wertvorstellungen und Zielvorstellungen in einer Art Begriffsentfaltung dargestellt.

Aus den Elementen sozialer Gerechtigkeit, wie sie in den Texten zu Sabbatjahr und Erlaßjahr begegnen, sind mir folgende besonders wichtig:

  • Im Brachjahr alle sieben Jahre soll nicht nur die Feldarbeit ruhen. Das, was von selber wächst, soll auch nicht systematisch zur eigenen Vorratshaltung bzw. zur eigenen Weiterverwendung abgeerntet werden. Vielmehr sollen die Feldfrüchte nur zum direkten, täglichen Verzehr bereitstehen. Ausdrücklich werden die Armen und die Tiere in diesen Verzehr einbezogen (2. Mose 23,10 f.). Die Nutzungsrechte an den Feldfrüchten haben nicht nur die "Besitzer" des Landes, sondern alle "Armen", d.h alle Bedürftigen. Der eigentliche Besitzer der Feldfrüchte ist Gott selber; die menschlichen "Besitzer" sind nur von Gott beliehene Pächter auf Zeit mit strengen Nutzungsauflagen.
  • Die Brachjahr-Regelung aus dem "Bundesbuch" ist bereits eine Abschwächung einer noch älteren Norm. Ganz am Anfang nach der Landnahme war es wohl so, daß alle sieben Jahre nicht nur die Feldfrüchte zum allgemeinen Verzehr freigegeben wurden, sondern der Besitz an dem Land selber zurückgegeben wurde. Nach dem siebenten Jahr wurde das Land durch Los neu verteilt. Alle sieben Jahre wurde also der ursprüngliche Zustand ganz am Anfang beim Betreten des verheißenen Landes wiederhergestellt. Jeder Mensch hat Anspruch auf die Nutzung eines Teiles des Landes. Kein Mensch ist "Besitzer", jeder nur Pächter seines Landes. Niemand hat Anspruch auf größere oder bessere Lebensvoraussetzungen auf Kosten der schwächeren Mitbewohner. Besitzer des Landes ist alleine Gott.
  • Die Norm der Land-Rückgabe alle sieben Jahre hat sich im Prozeß der israelitischen Normbildung nicht halten können. In der Brachjahr-Regelung wurde die Norm der Land-Rückgabe auf die abgemilderte Norm der Feldfrucht-Freigabe reduziert. Mit der Reduzierung war die Erwartung verbunden, daß jeder im Besitz seines Landes bleiben und sich somit der ursprüngliche Zustand der sozialen Verhältnisse fortschreiben werde. Diese Erwartung wurde jedoch nicht erfüllt. Es kam immer häufiger vor, daß Land verkauft werden mußte. Die ursprünglichen Besitzverhältnisse drohten sich auf Dauer zu verschieben. Die Unterschiede zwischen arm und reich begannen, die soziale Solidarität zu gefährden. Dagegen richten sich die Regelungen für das "Erlaßjahr". In jedem 50. Jahr muß verkauftes Land an seinen ursprünglichen Besitzer - und zwar ohne einen Rückkaufpreis! - zurückgegeben werden. Begründung: "Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir" (3. Mose 25,23).
  • Zum Erlaßjahr gehört, daß Menschen, die sich aus Armut verkauft haben, wieder freigelassen werden. In jedem 50. Jahr soll eine solche "Freilassung" ausgerufen werden: "Dann soll er (dein Bruder) von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen. Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen" (3. Mose 25,41 f.). Selbst in der Zeit der Dienstbarkeit bis zum nächsten Erlaßjahr soll der Mensch, der sich verkauft hat, nicht als Sklave behandelt werden (3. Mose 25,39 f.). Denn eigentlich hat er nicht seine ganze Person, sondern nur seine Arbeitskraft verkauft. Die Menschen können nur einer einzigen Instanz gegenüber "Knecht", d.h. Sklave sein. Da sie Gottes Sklaven sind, können sie nicht gleichzeitig Sklaven der Menschen sein. Das Wesen des Sklaven ist es, daß er tun muß, was sein Herr fordert. Der Mensch soll dem Willen Gottes gehorsam sein. Nur ein freier Mensch ist in der Lage, sich ganz dem Willen Gottes hinzugeben. Die Dialektik von Freiheit und Gehorsam steht am Anfang der biblischen Ethik.
  • Durch die Kampagne "Erlaßjahr 2000" ist das Element des Schuldenerlasses in das öffentliche Bewußtsein getreten. Das Element wird im 5. Buch Mose mit jedem siebenten Jahr in Verbindung gebracht. Es ist eine Unschärfe der Lutherübersetzung, wenn dieses siebente Jahr für den Schuldenerlaß in 5. Mose 15,1 ff. "Erlaßjahr" genannt wird, obwohl der Begriff "Erlaßjahr" in 3. Mose 15,10ff. für jedes 50. Jahr reserviert wird. Auf dem Hintergrund des bisher Gesagten ist die Forderung nach einem regelmäßigen Schuldenerlaß nur konsequent. Wenn jemand Schulden macht, findet der Verkauf von auf die Dauer unverkäuflichem Personeigentum statt. Es wird zwar nicht die ganze Person an einen anderen verkauft (wie bei der Sklaverei), ebensowenig die gesamte Arbeitskraft in die freie Verfügung eines anderen (wie bei der in Israel zugelassenen zeitlich begrenzten Dienstbarkeit). Bei Verschuldung werden jedoch die zukünftigen Erträge der Arbeit in das Eigentum eines anderen gegeben. Der Schuldner ist verpflichtet, mit den zukünftigen Erträgen seiner Arbeit seine Schulden zurückzuzahlen. Selbst diese Form der Unfreiheit ist auf die Dauer mit dem israelitischen Glauben nicht vereinbar. Der Mensch ist alleine Gottes Schuldner. Menschliche Schuldverhältnisse unterhöhlen das Sozialgefüge und behindern den Glaubensgehorsam.
  • Als geradezu revolutionär empfinde ich die Forderung, bei der Rückforderung von Geldschulden auf Zinsen zu verzichten: "Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, daß er neben dir leben könne; und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir leben könne. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein" (3. Mose 25,35 ff.). Auf dem Weg der Zinsen bereichert sich der Gläubiger an dem Schuldner. Es entsteht Reichtum, der nicht auf der eigenen Arbeit, sondern auf der Arbeit anderer beruht. Die Zinsen setzen eine zerstörerische Dynamik aus sich heraus frei, der gegenüber es keine Kräfte der Zügelung und Mäßigung gibt. Zinsen führen zur Versklavung ganzer Volkswirtschaften. Sie sind maßgeblich an der Umweltzerstörung beteiligt. Das Verbot der Zinsen gilt nicht nur in den Sabbatjahren bzw. in den Erlaßjahren, es gilt immer und grundsätzlich.

Jesus hat sich die Grundanliegen von Sabbatjahr und Erlaßjahr zu eigen gemacht. In seiner Predigt in Nazareth, wie sie im Lukasevangelium berichtet wird (Lukas 4,16 ff.), bezieht Jesus die Gedanken der Befreiung aus Jesaja und 3. Mose auf sein eigenes Wirken und auf seinen Lebensauftrag: "Der Geist des Herrn ist auf mir, weil er mich gesalbt hat, zu verkündigen das Evangelium den Armen; er hat mich gesandt, zu predigen den Gefangenen, daß sie frei sein sollen, und den Blinden,, daß sie sehen sollen, und den Zerschlagenen, daß sie frei und ledig sein sollen, zu verkündigen das Gnadenjahr des Herrn" (Lukas 4,18 f.). Mit dem "Gnadenjahr" in der Lutherübersetzung ist das "Erlaßjahr" aus 3. Mose 25,10 und 13 gemeint.

Nirgendwo ist gesagt oder angedeutet, daß Jesus den Bezug auf das Erlaßjahr nur im übertragenen Sinne (als geistliche Erbauung für die innere Seele) gemeint hat. Offensichtlich lebte Jesus in dem Selbstbewußtsein, daß er beauftragt ist, mit seiner Person für die Verwirklichung der Grundintentionen von Sabbatjahr und Erlaßjahr einzutreten: "Heute ist dieses Wort der Schrift erfüllt vor euren Ohren" (Lukas 4,21 b). Der Ausgang der Geschichte nimmt nicht Wunder: "Und alle, die in der Synagoge waren, wurden von Zorn erfüllt, als sie das hörten. Und sie standen auf und stießen ihn zur Stadt hinaus und führten ihn an den Abhang des Berges, auf dem ihre Stadt gebaut war, um ihn hinabzustürzen" (Lukas 4,28 f.).

Es ist gut, daß Menschen mit der Kampagne "Erlaßjahr 2000" biblische Grundvorstellungen sozialer Gerechtigkeit aufgegriffen und in die aktuelle Debatte eingeracht haben. Diese Bürgerinitiative braucht unser aller Unterstützung. Denn es wird sehr viel Mut und sehr viel Konfliktfähigkeit dazugehören, an den biblischen Forderungen gegen Widerstände festzuhalten.