| "Es sollte überhaupt kein Armer unter
euch sein"
(5. Mose 15,4)
Die Kampagne "Erlaßjahr 2000" und die Idee der sozialen
Gerechtigkeit
Ziel der Kampagne "Erlaßjahr 2000" ist ein weitreichender
Schuldenerlaß für die armen Länder der Welt und eine Neugestaltung der internationalen
Finanzbeziehungen (internationales Insolvenzrecht). Seit dem Start im September 1997 haben
sich in Deutschland rund 1500 Gruppen, Organisationen und Kirchengemeinden der Kampagne
angeschlossen. International ist "Jubilee 2000" (so die englischsprachige
Bezeichnung) in rund 50 Staaten aktiv - eine der größten Bürgerinitiativen, die es
momentan gibt.
Die Idee eines Erlaßjahres stammt aus dem Judentum. Das "Bundesbuch"
aus der Zeit nach Israels Landnahme (2. Mose 21-23) stellt neben den Sieben-Tage-Rhythmus
mit dem abschließenden Sabbat den Sieben-Jahres-Rhythmus. Alle sieben Jahre soll ein
"Sabbatjahr" begangen werden (2. Mose 23,10 ff.). Im alten Israel war das
"Sabbatjahr" ein Brachjahr für die Landwirtschaft. In späteren Zeiten
erweiterte sich mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft die Bedeutung des
"Sabbatjahres". Es wurde im "Deuteronomium" aus dem 7. Jahrhundert v.
Chr. (5. Mose 12-26) mit einem allgemeinen Schuldenerlaß verbunden (5. Mose 15,1 ff.).
Eine dritte Stufe der theologischen Entwicklung wird im
"Heiligkeitsgesetz" aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. (3. Mose 17-26) erreicht. Der
Sieben-Jahres-Rhythmus wird durch einen Sieben-mal sieben-Jahres-Rhythmus ergänzt. Im 50.
Jahr, das jeweils auf die 7x7=49 Jahre folgt, soll eine "Freilassung" im Land
ausgerufen werden; jeder soll "wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen. Als
Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von
selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im Weinberg nicht lesen; denn
das Erlaßjahr soll euch heilig sein" (3. Mose 25,10 ff.).
In den Texten aus dem Pentateuch werden bestimmte Ideen von sozialer Gerechtigkeit
sichtbar werden. Die sozialen Forderungen gehen sehr viel weiter, als wir es aus unserem
politischen und sozialen Alltag gewohnt sind. Soziale Gerechtigkeit wird nicht als eine
Fortschrittsidee behandelt, die moderne Menschen in einem späteren Stadium der
geschichtlichen Entwicklung erfunden hätten, um sich ihr in einer gesellschaftlichen
Kollektivanstrengung anzunähern. Vielmehr wird davon ausgegangen, daß soziale
Gerechtigkeit der ursprüngliche, selbstverständliche Zustand gesellschaftlicher
Verfaßtheit ist. Bei Gerechtigkeitsdefiziten ist es bereits der Mensch, der Elemente
seiner natürlichen Verfaßheit vernachlässigt oder zerstört hat.
Für den Umgang mit den Texten zu Sabbatjahr und Erlaßjahr muß eine
hermeneutische Frage geklärt werden, nämlich wie im Jahres-Rhythmus das Verhältnis
zwischen den beginnenden sechs Zeiteinheiten und der abschließenden siebenten bzw.
fünfzigsten Zeiteinheit zu bestimmen ist. Beschreiben die sechs Zeiteinheiten den
Normalzustand, sodaß die siebente Zeiteinheit nur eine Ausnahme ist, oder enthält die
siebente Zeiteinheit die Regelnorm, aus der sich Ziel und Maßstab für den Begriff der
sozialen Gerechtigkeit ergibt? Das Arbeiten in den sechs Zeiteinheiten hat den Sinn, den
ursprünglichen Zustand in der siebenten Zeiteinheit zu ermöglichen bzw.
wiederherzustellen. Mit den Aussagen zu der siebenten Zeiteinheit werden die für alle
Zeit geltenden Wertvorstellungen und Zielvorstellungen in einer Art Begriffsentfaltung
dargestellt.
Aus den Elementen sozialer Gerechtigkeit, wie sie in den Texten zu Sabbatjahr und
Erlaßjahr begegnen, sind mir folgende besonders wichtig:
- Im Brachjahr alle sieben Jahre soll nicht nur die Feldarbeit ruhen. Das, was von
selber wächst, soll auch nicht systematisch zur eigenen Vorratshaltung bzw. zur eigenen
Weiterverwendung abgeerntet werden. Vielmehr sollen die Feldfrüchte nur zum direkten,
täglichen Verzehr bereitstehen. Ausdrücklich werden die Armen und die Tiere in diesen
Verzehr einbezogen (2. Mose 23,10 f.). Die Nutzungsrechte an den Feldfrüchten haben nicht
nur die "Besitzer" des Landes, sondern alle "Armen", d.h alle
Bedürftigen. Der eigentliche Besitzer der Feldfrüchte ist Gott selber; die menschlichen
"Besitzer" sind nur von Gott beliehene Pächter auf Zeit mit strengen
Nutzungsauflagen.
- Die Brachjahr-Regelung aus dem "Bundesbuch" ist bereits eine
Abschwächung einer noch älteren Norm. Ganz am Anfang nach der Landnahme war es wohl so,
daß alle sieben Jahre nicht nur die Feldfrüchte zum allgemeinen Verzehr freigegeben
wurden, sondern der Besitz an dem Land selber zurückgegeben wurde. Nach dem siebenten
Jahr wurde das Land durch Los neu verteilt. Alle sieben Jahre wurde also der
ursprüngliche Zustand ganz am Anfang beim Betreten des verheißenen Landes
wiederhergestellt. Jeder Mensch hat Anspruch auf die Nutzung eines Teiles des Landes. Kein
Mensch ist "Besitzer", jeder nur Pächter seines Landes. Niemand hat Anspruch
auf größere oder bessere Lebensvoraussetzungen auf Kosten der schwächeren Mitbewohner.
Besitzer des Landes ist alleine Gott.
- Die Norm der Land-Rückgabe alle sieben Jahre hat sich im Prozeß der
israelitischen Normbildung nicht halten können. In der Brachjahr-Regelung wurde die Norm
der Land-Rückgabe auf die abgemilderte Norm der Feldfrucht-Freigabe reduziert. Mit der
Reduzierung war die Erwartung verbunden, daß jeder im Besitz seines Landes bleiben und
sich somit der ursprüngliche Zustand der sozialen Verhältnisse fortschreiben werde.
Diese Erwartung wurde jedoch nicht erfüllt. Es kam immer häufiger vor, daß Land
verkauft werden mußte. Die ursprünglichen Besitzverhältnisse drohten sich auf Dauer zu
verschieben. Die Unterschiede zwischen arm und reich begannen, die soziale Solidarität zu
gefährden. Dagegen richten sich die Regelungen für das "Erlaßjahr". In jedem
50. Jahr muß verkauftes Land an seinen ursprünglichen Besitzer - und zwar ohne einen
Rückkaufpreis! - zurückgegeben werden. Begründung: "Darum sollt ihr das Land nicht
verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei
mir" (3. Mose 25,23).
- Zum Erlaßjahr gehört, daß Menschen, die sich aus Armut verkauft haben, wieder
freigelassen werden. In jedem 50. Jahr soll eine solche "Freilassung" ausgerufen
werden: "Dann soll er (dein Bruder) von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm
und soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen. Denn sie
sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht als
Sklaven verkaufen" (3. Mose 25,41 f.). Selbst in der Zeit der Dienstbarkeit bis zum
nächsten Erlaßjahr soll der Mensch, der sich verkauft hat, nicht als Sklave behandelt
werden (3. Mose 25,39 f.). Denn eigentlich hat er nicht seine ganze Person, sondern nur
seine Arbeitskraft verkauft. Die Menschen können nur einer einzigen Instanz gegenüber
"Knecht", d.h. Sklave sein. Da sie Gottes Sklaven sind, können sie nicht
gleichzeitig Sklaven der Menschen sein. Das Wesen des Sklaven ist es, daß er tun muß,
was sein Herr fordert. Der Mensch soll dem Willen Gottes gehorsam sein. Nur ein freier
Mensch ist in der Lage, sich ganz dem Willen Gottes hinzugeben. Die Dialektik von Freiheit
und Gehorsam steht am Anfang der biblischen Ethik.
- Durch die Kampagne "Erlaßjahr 2000" ist das Element des Schuldenerlasses
in das öffentliche Bewußtsein getreten. Das Element wird im 5. Buch Mose mit jedem
siebenten Jahr in Verbindung gebracht. Es ist eine Unschärfe der Lutherübersetzung, wenn
dieses siebente Jahr für den Schuldenerlaß in 5. Mose 15,1 ff. "Erlaßjahr"
genannt wird, obwohl der Begriff "Erlaßjahr" in 3. Mose 15,10ff. für jedes 50.
Jahr reserviert wird. Auf dem Hintergrund des bisher Gesagten ist die Forderung nach einem
regelmäßigen Schuldenerlaß nur konsequent. Wenn jemand Schulden macht, findet der
Verkauf von auf die Dauer unverkäuflichem Personeigentum statt. Es wird zwar nicht die
ganze Person an einen anderen verkauft (wie bei der Sklaverei), ebensowenig die gesamte
Arbeitskraft in die freie Verfügung eines anderen (wie bei der in Israel zugelassenen
zeitlich begrenzten Dienstbarkeit). Bei Verschuldung werden jedoch die zukünftigen
Erträge der Arbeit in das Eigentum eines anderen gegeben. Der Schuldner ist verpflichtet,
mit den zukünftigen Erträgen seiner Arbeit seine Schulden zurückzuzahlen. Selbst diese
Form der Unfreiheit ist auf die Dauer mit dem israelitischen Glauben nicht vereinbar. Der
Mensch ist alleine Gottes Schuldner. Menschliche Schuldverhältnisse unterhöhlen das
Sozialgefüge und behindern den Glaubensgehorsam.
- Als geradezu revolutionär empfinde ich die Forderung, bei der Rückforderung von
Geldschulden auf Zinsen zu verzichten: "Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht
mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen,
daß er neben dir leben könne; und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag,
sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir leben könne.
Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.
Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land
Kanaan zu geben und euer Gott zu sein" (3. Mose 25,35 ff.). Auf dem Weg der Zinsen
bereichert sich der Gläubiger an dem Schuldner. Es entsteht Reichtum, der nicht auf der
eigenen Arbeit, sondern auf der Arbeit anderer beruht. Die Zinsen setzen eine
zerstörerische Dynamik aus sich heraus frei, der gegenüber es keine Kräfte der
Zügelung und Mäßigung gibt. Zinsen führen zur Versklavung ganzer Volkswirtschaften.
Sie sind maßgeblich an der Umweltzerstörung beteiligt. Das Verbot der Zinsen gilt nicht
nur in den Sabbatjahren bzw. in den Erlaßjahren, es gilt immer und grundsätzlich.
Jesus hat sich die Grundanliegen von Sabbatjahr und Erlaßjahr zu eigen gemacht.
In seiner Predigt in Nazareth, wie sie im Lukasevangelium berichtet wird (Lukas 4,16 ff.),
bezieht Jesus die Gedanken der Befreiung aus Jesaja und 3. Mose auf sein eigenes Wirken
und auf seinen Lebensauftrag: "Der Geist des Herrn ist auf mir, weil er mich gesalbt
hat, zu verkündigen das Evangelium den Armen; er hat mich gesandt, zu predigen den
Gefangenen, daß sie frei sein sollen, und den Blinden,, daß sie sehen sollen, und den
Zerschlagenen, daß sie frei und ledig sein sollen, zu verkündigen das Gnadenjahr des
Herrn" (Lukas 4,18 f.). Mit dem "Gnadenjahr" in der Lutherübersetzung ist
das "Erlaßjahr" aus 3. Mose 25,10 und 13 gemeint.
Nirgendwo ist gesagt oder angedeutet, daß Jesus den Bezug auf das Erlaßjahr nur
im übertragenen Sinne (als geistliche Erbauung für die innere Seele) gemeint hat.
Offensichtlich lebte Jesus in dem Selbstbewußtsein, daß er beauftragt ist, mit seiner
Person für die Verwirklichung der Grundintentionen von Sabbatjahr und Erlaßjahr
einzutreten: "Heute ist dieses Wort der Schrift erfüllt vor euren Ohren" (Lukas
4,21 b). Der Ausgang der Geschichte nimmt nicht Wunder: "Und alle, die in der
Synagoge waren, wurden von Zorn erfüllt, als sie das hörten. Und sie standen auf und
stießen ihn zur Stadt hinaus und führten ihn an den Abhang des Berges, auf dem ihre
Stadt gebaut war, um ihn hinabzustürzen" (Lukas 4,28 f.).
Es ist gut, daß Menschen mit der Kampagne "Erlaßjahr 2000" biblische
Grundvorstellungen sozialer Gerechtigkeit aufgegriffen und in die aktuelle Debatte
eingeracht haben. Diese Bürgerinitiative braucht unser aller Unterstützung. Denn es wird
sehr viel Mut und sehr viel Konfliktfähigkeit dazugehören, an den biblischen Forderungen
gegen Widerstände festzuhalten. |